Anbieter-AGB
Maßgebliche Vertragsbedingungen zwischen Bildungsurlaub-Berater und Kursanbietern
Legal disclosure under German law. The German version is authoritative.
Stand: 24. September 2026
Rechtliche Hinweise werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen Text und tatsächlichem Plattform-Verhalten gilt die für Sie als Anbieter günstigere Auslegung. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Präambel
Diese Anbieter-AGB regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Betreiber der Plattform Bildungsurlaub-Berater (Tammo Schumacher, Falkenberger Straße 49, 13088 Berlin, nachfolgend „Plattform") und Kursanbietern (nachfolgend „Anbieter"), die über die Plattform Bildungsurlaubs-Kurse anbieten und abwickeln. Die Plattform handelt als Vermittler zwischen Anbietern und buchenden Nutzerinnen und Nutzern.
§1 Gegenstand
Die Plattform stellt Anbietern eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, über die Bildungsurlaubs-Kurse gelistet, beworben und gebucht werden können. Die Plattform vermittelt dabei zwischen Anbietern und buchenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer"); sie ist selbst nicht Vertragspartei der Kursvereinbarung.
- Der Anbieter erhält Zugang zum Provider-Portal nach Freigabe durch die Administration der Plattform.
- Der Umfang der Plattform-Leistungen umfasst: Kurs-Listing, Buchungsabwicklung, Zahlungsabwicklung (via Stripe), Kommunikation mit Teilnehmern, Dokumentenmanagement und Abrechnungsübersicht.
- Kein Exklusivitätsrecht: Die Plattform kann weitere Anbieter gleicher oder ähnlicher Kurse listen.
§2 Registrierung und Freigabe
Anbieter bewerben sich über das Registrierungsformular unter /anbieter-werden für einen Plattformzugang.
- Prüfung: Die Administration der Plattform prüft Bewerbungen und kann dabei zusätzliche Unterlagen (z. B. Anerkennungsbescheide, Gewerbenachweis) anfordern.
- Freigabe: Die Freigabe erfolgt per E-Mail-Bestätigung. Erst nach Freigabe kann der Anbieter Kurse einstellen.
- Kein Rechtsanspruch: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Freigabe oder Aufnahme auf die Plattform. Die Plattform kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Anbieter ist verpflichtet, bei der Registrierung korrekte und vollständige Angaben zu machen und Änderungen (z. B. Adresse, Ansprechpartner, Bankverbindung) unverzüglich zu aktualisieren.
§3 Anforderungen an Kursangebote
Nur Kurse, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder deren Anerkennung beantragt und plausibel nachgewiesen wurde, dürfen auf der Plattform angeboten werden.
- Anerkennungsbescheid: Für jedes Bundesland, in dem der Kurs als Bildungsurlaub gelten soll, muss ein gültiger Anerkennungsbescheid vorliegen und in der Plattform hochgeladen sein.
- Korrekte Angaben: Alle Angaben zu Terminen, Preisen, Teilnehmeranzahl, Kursinhalt und Lernzielen müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein.
- Keine irreführende Werbung: Kursangebote dürfen keine irreführenden oder übertriebenen Angaben enthalten.
- Aktualisierungspflicht: Änderungen an Kursinhalten, Terminen oder Preisen sind unverzüglich in der Plattform zu aktualisieren.
Die Plattform ist berechtigt, Kursangebote, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, ohne Vorankündigung zu deaktivieren oder zu entfernen.
§4 Plattform-Gebühren und Auszahlungen
Für die Nutzung der Plattform erhebt der Betreiber eine Plattform-Fee.
- Plattform-Fee: In Bezug auf die Vermittlungsgebühr gilt Folgendes: Für jede erfolgreiche Vermittlung der Partner Leistungen über unsere Bildungsurlaub-Berater Plattform bzw. durch unsere Vermittlungsleistungen erhalten wir vom Partner eine umsatzabhängige Provision in der im Registrierungsprozess bzw. im Partnervertrag mitgeteilten Höhe des vom Partner mit dem Verkauf der Partner Leistungen erzielten Nettoumsatzes. Die uns zustehende Vergütung versteht sich zzgl. USt. jeweils in gesetzlicher Höhe. Die für den jeweiligen Kurs bzw. Anbieter geltende Gebührenhöhe wird im Provider-Portal angezeigt und ist vom Anbieter vor Veröffentlichung des Kurses zu bestätigen.
- Auszahlungs-Schedule (Stripe): Der Anbieter wählt beim Onboarding einen Auszahlungs-Tier (14, 21 oder 30 Tage Verzögerung). Der Brutto-Zahlungseingang liegt auf dem Stripe-Connected-Account des Anbieters; Auszahlungen auf das hinterlegte Bankkonto erfolgen nach den Stripe-Regeln und dem gewählten Schedule. Die Plattform ist zu keinem Zeitpunkt Empfängerin oder Inhaberin des Zahlbetrags und nimmt keine Treuhandstellung ein. Die Plattform-Provision (Application Fee) wird durch Stripe automatisch vom Brutto-Betrag einbehalten. Für die rechtliche Einordnung des Zahlungsdienstleisters gelten die Vertrags- und Produktdokumente von Stripe.
- Storno-Frist und Saldo-Pflicht: Die vom Anbieter im Provider-Profil festgelegte Cancellation-Grace-Period (Standard: identisch mit dem gewählten Auszahlungs-Tier) bestimmt, bis wann ein voller Refund an die Teilnehmer:in fällig ist. Wählt der Anbieter eine längere Storno-Frist als seinen Auszahlungs-Tier, ist er verpflichtet, ausreichend Liquidität auf seinem Geschäftskonto zu halten, da Refund-Anfragen nach erfolgter Auszahlung sein Bank-Saldo belasten.
- Mindest-Reserve (Saldo-Vorhaltung): Die Plattform behält sich vor, vom Anbieter eine fortlaufend zu haltende Mindest-Reserve auf dem Stripe-Connect-Saldo in Höhe von bis zu 15 % des durchschnittlichen Monatsumsatzes der letzten drei Monate zu verlangen, um operative Refund- und Chargeback-Sicherheit zu gewährleisten. Die Reserve-Anforderung wird über Stripe (settings.payouts.schedule.delay_days oder reserve_for_negative_balance) konfiguriert und mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt. Sie endet, sobald die zugrunde liegenden Risiko-Indikatoren (Refund-Quote, Dispute-Rate, Beschwerden) wieder im Normalbereich liegen.
- Stripe-Transaktionsgebühren (wer trägt was):
- Beim Charge: Stripe behält die Karten- bzw. SEPA-Transaktionsgebühr (i. d. R. 1,4 %–2,9 % zzgl. fixer Gebühr je Transaktion) vom Connected-Account-Saldo des Anbieters ein, bevor die Plattform-Provision abgezogen wird. Diese Gebühr trägt damit der Anbieter.
- Beim Refund (innerhalb der Storno-Frist): Die ursprüngliche Stripe-Charge-Gebühr wird durch Stripe nicht zurückerstattet (Stripe-Standard seit 2017) — sie verbleibt als Aufwand beim Anbieter. Die Plattform-Provision wird in der Regel anteilig zurückgegeben (refund_application_fee=true), so dass der Anbieter aus dem Refund weder einen Provisions-Vorteil noch -Nachteil hat. Etwaige Refund-spezifische Stripe-Gebühren (in Deutschland aktuell 0 EUR, kann sich ändern) trägt ebenfalls der Anbieter.
- Beim Refund (außerhalb der Storno-Frist, Goodwill durch Anbieter): Wie oben — Anbieter trägt die ursprüngliche Charge-Gebühr; Plattform-Provision-Verhalten je nach Einzelfall vereinbar.
- Beim Refund (Sanktion bei selbst-verschuldetem Anbieter-Storno): Anbieter trägt zusätzlich die Plattform-Provision (refund_application_fee=false), die als Vertragsstrafe einbehalten wird (siehe §10).
- Beim Chargeback: Anbieter trägt sowohl den Brutto-Betrag (vom Connected-Account-Saldo abgezogen) als auch die von Stripe tatsächlich berechnete Chargeback-/Dispute-Gebühr laut Stripe-Dashboard bzw. Balance-Transaction. Die Plattform setzt hierfür keinen festen Stripe-Gebührenbetrag als Wahrheit voraus.
- Plattform-Vorlage-Mechanismus bei Saldo-Mangel:
- Stufe 1 — Frühwarnung: Plattform überwacht den Connected-Account-Saldo täglich (stripe-reconciliation-daily). Bei drohendem Saldo-Mangel für einen offenen Refund-Anspruch wird der Anbieter umgehend per Email informiert und zur Auffüllung des Saldos binnen 3 Werktagen aufgefordert.
- Stufe 2 — Plattform-Vorlage: Erfolgt keine fristgerechte Auffüllung, ist die Plattform nach eigenem Ermessen befugt, den Refund-Betrag aus eigenen Mitteln vorzulegen, um die Erstattung an die Teilnehmer:in unverzüglich auszuführen.
- Stufe 3 — Forderungsstellung: Der vorgelegte Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 15 EUR oder 10 % des vorgelegten Betrags (je höher) wird gegen den Anbieter zur Zahlung fällig gestellt. Die Plattform ist berechtigt, diese Forderung mit künftigen Provisions- und Auszahlungsansprüchen aufzurechnen oder per Inkasso geltend zu machen.
- Stufe 4 — Auszahlungs-Pause: Bei wiederholten oder hohen offenen Vorlagen-Forderungen kann die Plattform den Auszahlungs-Tier des Anbieters über Stripe auf bis zu 90 Tage setzen, bis die Forderungen beglichen sind.
- Stufe 5 — Vertragskündigung: Bei dauerhafter Verweigerung kann die Plattform die Anbieter-AGB fristlos kündigen (siehe §12) und Future-Bookings mit refund_application_fee=false stornieren (Plattform-Provision wird als Vertragsstrafe einbehalten).
- Abrechnung: Maßgeblich sind die pro Buchung gespeicherten Abrechnungs-Snapshots (Buchungsbetrag, Plattform-Fee, Anbieteranteil, Rabatte/Overrides, Stripe-Referenzen). Abrechnungsübersichten und Provisionsbelege werden über Plattform, Provider-Portal oder Support bereitgestellt.
- Zahlungsweg: Auszahlungen erfolgen bei Stripe-Buchungen über Stripe Connect auf das im Anbieter-/Stripe-Konto hinterlegte Auszahlungskonto. Bei Privatzahlungen richtet sich die Geldbewegung nach der direkten Vereinbarung zwischen Anbieter und Teilnehmer.
- Endpreis auf der Plattform: Für Buchungen über bildungsurlaub-berater.de ist der Teilnehmenden angezeigte Endpreis für dieselbe Buchungskonfiguration weder bei Online-Zahlung (Stripe) noch bei privater Zahlungsabstimmung herabzusetzen – private Abwicklung ist kein Preisvorteil gegenüber dem auf der Plattform ausgewiesenen Betrag. Konkrete Zahlungsmodalitäten beim privaten Weg hast du im Portal transparent zu beschreiben. Hinweis (anwaltlich zu prüfen): Ob sich daraus gegenüber anderen Vertriebskanälen oder der eigenen Website des Anbieters weitergehende Paritätsfragen ergeben, ist nicht abschließend geklärt.
- Stripe-Gebühren: Stripe-Transaktionsgebühren, Rückbelastungen und sonstige Zahlungsdienstleisterkosten werden nach der jeweils im Provider-Portal bzw. im Buchungs-Snapshot dokumentierten Abrechnungslogik behandelt. Es wird nicht zugesagt, dass Stripe-Kosten vor der Berechnung jeder Plattform-Fee abgezogen werden.
Die Plattform ist berechtigt, die Gebührenhöhe mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Laufende Buchungen sind von einer Änderung nicht betroffen. Für bereits angelegte Buchungen gilt der zum Buchungszeitpunkt gespeicherte Gebühren- und Auszahlungs-Snapshot; spätere Änderungen an Standardwerten oder Anbieter-Overrides wirken nicht rückwirkend.
Der Anbieter bleibt selbst verantwortlich für eigene Rechnungen an Teilnehmer, Umsatzsteuerbehandlung, Buchführung, Aufbewahrungspflichten und steuerliche Erklärungen. Plattform-Belege über Vermittlungsleistungen ersetzen keine Anbieter-Rechnung über die Bildungsleistung, soweit eine solche gesetzlich oder vertraglich geschuldet ist.
§4a Meldepflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7)
Die Plattform ist als „Plattformbetreiber" im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) gesetzlich verpflichtet, bestimmte Angaben über Anbieter, die über die Plattform entgeltliche Leistungen erbringen („meldepflichtige Anbieter"), zu erheben, deren Plausibilität zu prüfen und einmal jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt kann diese Daten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs an die Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten weiterleiten.
- Gemeldete Daten: insbesondere Name bzw. Firma, Anschrift, Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID/USt-IdNr.) und ggf. Geburtsdatum oder Handelsregisternummer, die Kennung des Finanzkontos (Bankverbindung/Stripe-Auszahlungskonto), die je Quartal gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütungen (Umsätze) sowie die Zahl der Transaktionen und einbehaltene Gebühren.
- Mitwirkungspflicht des Anbieters: Der Anbieter ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Anbieter trotz Aufforderung und Erinnerung der Mitwirkung nicht nach, ist die Plattform gesetzlich berechtigt und ggf. verpflichtet, die Auszahlung zurückzuhalten oder das Konto zu sperren (§ 23 PStTG).
- Information der betroffenen Person: Die Plattform informiert den Anbieter über die zu ihm gemeldeten Daten im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. dem PStTG). Weitere Hinweise enthält die Datenschutzerklärung.
§5 Stornierungsrecht des Anbieters
Der Anbieter ist berechtigt, einen Kurs abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder aus sonstigen wichtigen Gründen.
- Absagefrist: Eine Kursabsage muss spätestens 5 Werktage vor dem geplanten Kursbeginn über die Plattform mitgeteilt werden. Bei kürzerer Frist behält sich die Plattform vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
- Erstattungsabwicklung: Bei Kursabsage durch den Anbieter werden betroffene Buchungen über die Plattform storniert. Für bereits bezahlte Buchungen wird die Erstattungsabwicklung nach der dokumentierten Refund-/Storno-Logik veranlasst; ein automatischer Vollrefund in jedem Fall wird hierdurch nicht zugesagt.
- Gebühren- und Auszahlungsfolgen: Plattform-Fee, Stripe-Kosten und etwaige Rückbelastungen richten sich nach der jeweils dokumentierten Abrechnung und Refund-Logik für die betroffene Buchung.
- Kommunikation: Der Anbieter ist verpflichtet, betroffene Teilnehmer unverzüglich und verständlich über die Absage zu informieren. Technische Systembenachrichtigungen der Plattform können diese Pflicht ergänzen, ersetzen sie aber nicht.
Häufige oder kurzfristige Kursabsagen können zur Einschränkung oder Kündigung des Anbieterkontos führen.
§6 Pflichten des Anbieters
- Kursdurchführung: Der Anbieter ist verpflichtet, den gebuchten Kurs wie beschrieben, zu den angekündigten Terminen und in der angegebenen Qualität durchzuführen.
- Teilnahmebestätigungen: Nach Kursende muss der Anbieter den Teilnehmern unverzüglich eine Teilnahmebestätigung ausstellen, die für die Bildungsurlaubs-Abrechnung mit dem Arbeitgeber erforderlich ist.
- Datenschutz: Der Anbieter ist eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne der DSGVO hinsichtlich der von der Plattform übermittelten Teilnehmerdaten. Er ist verpflichtet, diese Daten ausschließlich zur Kursdurchführung zu verwenden und angemessen zu schützen.
- Anerkennungsstatus: Der Anbieter ist verpflichtet, den Anerkennungsstatus seiner Kurse aktuell zu halten und abgelaufene oder widerrufene Anerkennungen unverzüglich zu melden.
- Kommunikation: Der Anbieter beantwortet Anfragen von Teilnehmern über die Plattform-Kommunikation innerhalb von 2 Werktagen.
- Steuerliche Pflichten: Der Anbieter ist selbst für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten (insbesondere Umsatzsteuer, Einkommensteuer) verantwortlich.
- Änderungsanfragen nach Buchung (Add-ons, Termine, Personen): Eine eigenmächtige Änderung des Buchungs-Snapshots (z. B. Add-ons hinzufügen/entfernen, Termin-Wechsel, Personenanzahl) durch den Anbieter ohne Zustimmung der Teilnehmer:in ist nicht zulässig. Stellt eine Teilnehmer:in eine Änderungsanfrage, entscheidet der Anbieter zeitnah über Annahme oder Ablehnung über das Provider-Portal. Bei bezahlten Stripe-Buchungen mit positivem Differenzbetrag wird die Änderung erst nach Eingang der Differenzzahlung über einen plattformseitig erzeugten Stripe-Checkout-Link auf den Buchungs-Snapshot angewendet (Status
AWAITING_DELTA_PAYMENT). Bei negativem Differenzbetrag wird die Plattform automatisch eine anteilige Stripe-Teilerstattung auslösen (refund_application_fee=true, anteilige Plattform-Provision-Rückgabe). Bei Privatzahlungs-Buchungen sowie bei unbezahlten Stripe-Buchungen oder Differenzbetrag = 0 wird die Änderung nach Annahme sofort übernommen; ein etwaiger Differenzbetrag wird zwischen Anbieter und Teilnehmer direkt abgerechnet (manuelle Settlement-Wahrheit). Refund-Anfragen, die durch eine Änderung mit negativem Delta veranlasst werden, gelten als reguläre Refund-Vorgänge im Sinne des §4.
§7 Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet gegenüber Teilnehmern und der Plattform für:
- Die Richtigkeit und Vollständigkeit aller im Provider-Portal gemachten Angaben.
- Den Inhalt, die Qualität und die ordnungsgemäße Durchführung des Kurses.
- Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Kursangaben entstehen.
- Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten im Umgang mit Teilnehmerdaten.
Freistellung: Der Anbieter stellt die Plattform von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten des Anbieters gemäß diesem Vertrag entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§8 Vertragslaufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
- Außerordentliche Kündigung: Die Plattform ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bei: schwerwiegenden Vertragsverletzungen, wiederholten Verstößen gegen §3 oder §6, Betrug, oder wenn der Anbieter zahlungsunfähig wird.
- Auswirkungen der Kündigung: Laufende Buchungen werden bis zum Vertragsende abgewickelt. Bereits bestätigte Kurse müssen durchgeführt oder anderweitig für Teilnehmer gelöst werden.
- Datenlöschung: Nach Vertragsende werden Anbieterdaten nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
§9 Transparenz der Such- und Ranking-Funktion
Nach der Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO / EU 2019/1150 Art. 5) sowie dem Digital Services Act (DSA / EU 2022/2065 Art. 27) muss die Plattform die Hauptparameter offenlegen, nach denen Kursangebote und Anbieter in Suchergebnissen, Listen und Empfehlungen sortiert werden.
9.1 Aktuell verwendete Hauptparameter
- Harte Sichtbarkeitsfilter: Öffentlich gelistet werden nur aktive und freigegebene Kurse; interne Test-/Proof-Kurse werden ausgeschlossen.
- Such- und Filterparameter: Freitextsuche (Titel/Beschreibung/Kurzbeschreibung), Thema, Online-/Präsenzmodus, Förder-Tags, Anbieter-Filter und Bundesland-Anerkennungen, soweit der Nutzer oder eine SEO-Landingpage diese Filter setzt.
- Standardsortierung: Ohne abweichende Sortierauswahl werden Kurse derzeit nach
rating_averageabsteigend und anschließend stabil nach Kurs-ID sortiert. Die Sortierungen „neueste" und „bestbewertet" nutzen die im Code hinterlegten Felderstart_datebzw.rating_average. - Bezahlte Platzierungen: In Discovery-Listen können aktive Promoted-Listings vor den übrigen Ergebnissen erscheinen. Sie werden als Anzeige markiert; Details stehen in §9.2.1.
9.2 Was die organische Sortierung NICHT beeinflusst
- Höhe der vereinbarten Provision: Anbieter mit höherer Provision werden nicht bevorzugt. Individuell je Anbieter vereinbart (2-15 %, siehe §4) — die Plattform setzt die Sortier-Reihenfolge auf Teilnehmer-Relevanz, nicht auf Plattform-Marge.
- Persönliche Beziehung zur Plattform-Betreiberin: Auch der/die Betreiber/in selbst kann nicht durch direkte Eingriffe einzelne Anbieter im Ranking heben oder absenken außerhalb der oben genannten Parameter — entsprechende Anforderungen wären Verstoß gegen P2B-VO Art. 5.
9.2.1 Bezahlte Platzierungen („Promoted Listings", Anzeigen)
Die Plattform stellt drei Typen bezahlter Platzierungen zur Verfügung
(Tabelle active_promoted_courses): FEATURED,
GESPONSERT und TOP. Diese können einzelne Kurse in den Listen
Kurssuche, Erlebnis oder Startseite hervorheben.
Anbieter können Promotions im Provider-Portal buchen; Admins können COMP-Promotions
(kostenfrei, mit verpflichtender Audit-Log-Begründung) vergeben.
Transparenz nach DSA Art. 26 + UWG §5a (kommerzielle Kommunikation):
Jede promoted Kurs-Karte erhält ein deutlich sichtbares Badge mit Label
(„Featured"/„Gesponsert"/„Top"), zusätzlich einen title-Tooltip
(„Anzeige des Anbieters: dieser Kurs wurde vom Anbieter kostenpflichtig hervorgehoben.
Mehr in der FAQ.") sowie ein sr-only-Suffix „— Anzeige" für Screenreader und
ein aria-label. Das Markup setzt data-promoted-badge="1" für
Auditierbarkeit.
Was Promotions tun: Sie heben den Kurs in der Liste hervor (Position oder visuelle Akzentuierung). Was Promotions NICHT tun: Sie umgehen weder das Relevanz-Ranking der übrigen Kurse, noch garantieren sie Buchungen oder Anerkennungs-Status. Eine Anerkennung im Bundesland und positive Bewertungen erzielst du nicht durch eine Anzeige.
Kein Refund-Versprechen bei Downtime: Für Ausfallzeiten der Plattform (Wartung, Incidents) besteht aktuell kein automatisierter Refund-Anspruch für laufende Promotion-Kampagnen. Eine Verlängerung der Restlaufzeit oder eine kulanzbasierte anteilige Erstattung wird im Einzelfall vom Plattform-Betreiber geprüft (Kontakt via Support).
Ablehnung + vorzeitige Beendigung: Die Plattform behält sich vor, Promotion-Anträge ohne Begründung abzulehnen oder laufende Promotions zu beenden, wenn der zugehörige Kurs gegen AGB, gesetzliche Vorgaben oder die Content-Policy verstößt (z. B. fehlerhafte Anerkennungsangabe, irreführende Werbung). Bei vorzeitiger Plattform-seitiger Beendigung wird die nicht-verbrauchte anteilige Kampagnen-Gebühr erstattet (pro-rata).
9.3 Sichtbarkeit für Anbieter
Im eingeloggten Provider-Portal kann jede/r Anbieter einsehen:
- Die eigene individuelle Provision (z. B. 4,5 % bei verhandeltem Sonder-Konditionen) — nicht die Provision anderer Anbieter (Geschäftsgeheimnis-Schutz).
- Die eigene aktuelle Sichtbarkeit über die Provider-Statistik (View-Counts, Booking-Conversion, Bundesland-Mix).
- Die generelle Verteilung aller aktiven Anbieter (Standard-Range 2-15 %) — keine individuellen Werte anderer.
9.4 Streit + Beschwerde-Verfahren
Anbieter, die der Auffassung sind, dass die Ranking-Logik in ihrem Fall nicht korrekt angewendet wurde, können binnen 6 Wochen eine substanziierte Beschwerde an support@bildungsurlaub-berater.de richten (Betreff „Ranking-Beschwerde"). Wir antworten innerhalb von 10 Werktagen mit einer überprüfbaren Erklärung. Wird keine Einigung erzielt, steht der Schiedsweg vor einer P2B-Verordnung-konformen außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle offen (Liste der Stellen wird ergänzt sobald durch das BMWK benannt — Stand Mai 2026 besteht noch keine offizielle deutsche Schlichtungsstelle für P2B-Streitigkeiten, ersatzweise IT-Schlichtungsstellen der zuständigen Industrie- und Handelskammer).
9.5 Änderungen dieser Parameter
Änderungen der Ranking-Parameter werden mindestens 15 Tage im Voraus per E-Mail an alle aktiven Anbieter und in dieser AGB-Version (mit erhöhter Versions-Nummer) angekündigt — Art. 3 Abs. 2 P2B-VO. Bei wesentlichen Änderungen, die das bisherige Listing eines Anbieters negativ beeinflussen, gilt eine erweiterte Vorankündigung von 30 Tagen.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Betreibers (Berlin).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.