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So funktioniert Bildungsurlaub

Bildungsurlaub beantragen in 7 Schritten — Anspruchsprüfung, Antrag, Fristen + Nachweise. Komplette Anleitung von der Kurs-Suche bis zur Rückkehr-Bestätigung.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

5 Tage pro Jahr

Anspruch auf bezahlte Freistellung — in 14 von 16 Bundesländern. Bayern + Sachsen haben kein Gesetz.

4-9 Wochen Frist

Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn beim Arbeitgeber stellen — je nach Bundesland 4 bis 9 Wochen vorher.

Kosten trägst du

Lohn läuft weiter (Arbeitgeber zahlt), Kurskosten zahlst du selbst. Förderungen oft möglich.

In 7 Schritten zum Bildungsurlaub

1

Anspruch prüfen

Prüfe ob du in deinem Bundesland Anspruch hast. Voraussetzungen sind i.d.R.:

  • Hauptwohnsitz oder Arbeitgeber in einem der 14 Bundesländer mit Gesetz (alle außer Bayern + Sachsen)
  • Mindest-Betriebszugehörigkeit (i.d.R. 6 Monate)
  • Kein Ausschluss-Kriterium (z.B. Kleinbetriebs-Ausschluss von 5-20 Mitarbeitenden je nach Bundesland)
Anspruch jetzt in 60 Sekunden prüfen
2

Passenden Kurs finden

Suche einen anerkannten Kurs aus 11+ Themen-Kategorien — Sprachen, IT, Gesundheit, Leadership, Soft Skills, Nachhaltigkeit, Kreativität, Erlebnis, Politische Bildung u.v.m.

Wichtig: Der Anbieter muss in einem Bundesland mit Bildungsurlaubs-Anerkennung anerkannt sein. Bildungsurlaub-Berater prüft Anbieter vor der Freischaltung (Anerkennungs-Nachweis + Unternehmensdaten); verifizierte Anbieter tragen das Verifiziert-Badge.

Kurse durchsuchen
3

Kurs unverbindlich reservieren

Reserviere den Wunschtermin beim Anbieter — i.d.R. kostenlos und unverbindlich. Du erhältst:

  • Anerkennungsbescheid als PDF (Nachweis der Bildungsurlaubs-Eignung)
  • Kursprogramm mit Zeitplan + Lernzielen
  • Anmeldebestätigung mit Termin + Preis

Tipp: Reservierung ist Voraussetzung für den Arbeitgeber-Antrag. Bei den meisten Anbietern hast du 1-2 Wochen Zeit zur endgültigen Buchung.

4

Antrag beim Arbeitgeber stellen

Stelle den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber. Manche Länder akzeptieren Email + PDF, andere bestehen auf Papier.

Fristen je Bundesland (vor Kursbeginn):

  • 4 Wochen: Bremen, Niedersachsen
  • 6 Wochen: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
  • 8 Wochen: Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
  • 9 Wochen: Baden-Württemberg

Beizulegen sind: Anerkennungsbescheid + Kursprogramm + Anmeldebestätigung (siehe Schritt 3). Bildungsurlaub-Berater stellt dir die Anlage als kombiniertes PDF zur Verfügung.

Antrag-Wizard öffnen
5

Auf Bewilligung warten

Arbeitgeber hat 3-4 Wochen Antwort-Frist (je nach Bundesland). Wenn er nicht oder zu spät antwortet, gilt der Antrag in vielen Bundesländern als bewilligt.

Gültige Ablehnungsgründe sind nur:

  • Dringende betriebliche Belange (z.B. Personalengpässe in der Periode)
  • Gleichzeitige Anträge mehrerer Kolleg:innen (Arbeitgeber kann staffeln)
  • Gesetzliche Höchstgrenze schon erreicht (z.B. 1/8 der Belegschaft in der Bildungsfreistellung)

Bei strittiger Ablehnung: Arbeitsgericht ist zuständig. Beratung über Gewerkschaft oder Anwalt.

6

Kurs buchen + bezahlen

Nach der Bewilligung buchst du den Kurs verbindlich. Bezahlung läuft je nach Anbieter über Stripe (Kreditkarte, SEPA), Rechnung oder direkt mit dem Anbieter.

Mögliche Förderungen:

  • Bildungsprämie (BMBF) — bis zu 500 € Zuschuss für Beschäftigte mit geringem Einkommen
  • Bildungsgutschein der Arbeitsagentur — bei AZAV-Zertifizierten Anbietern
  • Sächsischer Weiterbildungsscheck — bis 80% Zuschuss (Alternative in Sachsen)
  • Steuerlich absetzbar als Werbungskosten in der Steuererklärung
7

Teilnahme + Nachweis

Während des Kurses: Mindest-Anwesenheit i.d.R. 75% — sonst kann der Arbeitgeber das Gehalt für versäumte Tage zurückfordern. Bei Krankheit: ärztliches Attest.

Nach dem Kurs: Anbieter stellt eine Teilnahme-Bescheinigung aus. Diese reichst du beim Arbeitgeber ein — i.d.R. innerhalb von 4 Wochen.

Tipp: Bildungsurlaub-Berater speichert deine Teilnahme-Bescheinigung digital in deinem Konto — auf Wunsch automatischer Mail-Versand an den Arbeitgeber.

Wo + Wer ist zuständig?

Anerkennungs-Behörde

Zuständig je Bundesland (Auswahl):

  • NRW: Bezirksregierung (z.B. Köln, Düsseldorf)
  • Berlin: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales
  • Hamburg: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie + Integration
  • Baden-Württemberg: Regierungspräsidium (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen)
  • Hessen: Hessisches Kultusministerium
  • Niedersachsen: Niedersächsisches Kultusministerium

Vollständige Behörden-Liste je Bundesland: /bundeslaender

Bei Streit

Wenn der Arbeitgeber ungerechtfertigt ablehnt:

  1. Schriftliche Begründung der Ablehnung einfordern
  2. Betriebsrat einbeziehen (falls vorhanden)
  3. Gewerkschaft kontaktieren (ver.di, IG Metall, DGB-Beratungszentrum)
  4. Arbeitsgericht — letzte Instanz (erste Instanz kostenfrei in vielen Bundesländern)

Bereit für deinen Bildungsurlaub?

Starte mit der kostenlosen Anspruchs-Prüfung — in 60 Sekunden weißt du, ob du Anspruch hast.

Weitere Hilfe: FAQ · Glossar · Kontakt