Anspruchsprüfung
Finde in 30 Sekunden heraus, ob du Anspruch auf Bildungsurlaub hast
Prüfe deinen Anspruch
Beantworte 3 kurze Fragen
Wichtige Informationen
Was du über deinen Bildungsurlaub wissen solltest
5 Tage pro Jahr
In den meisten Bundesländern hast du Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr – zusätzlich zu deinem normalen Urlaub!
Vollständig bezahlt
Während deines Bildungsurlaubs zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter. Du musst keine Urlaubstage opfern — vorausgesetzt, der Kurs ist in deinem Bundesland anerkannt und dein Arbeitgeber stimmt dem Termin zu.
Anerkannte Kurse
Der Kurs muss als Bildungsurlaub in deinem Bundesland anerkannt sein. In unserer Datenbank findest du nur anerkannte Angebote.
Rechtzeitig beantragen
Je nach Bundesland musst du deinen Bildungsurlaub 4-9 Wochen im Voraus bei deinem Arbeitgeber beantragen. Wir helfen dir dabei!
Betriebsgröße beachten
In vielen Bundesländern sind Kleinbetriebe (oft unter 10 Mitarbeiter*innen) vom Bildungsurlaub ausgenommen.
Steuerlich prüfbar
Kursgebühren, Reise- und Unterkunftskosten können je nach Einzelfall und beruflichem Bezug steuerlich relevant sein. Verbindlich prüft das dein Steuerberater oder Finanzamt.
Häufige Fragen
FAQ: Anspruch & Bildungsurlaub · Alle FAQs
Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Nur unter bestimmten Bedingungen: dringende betriebliche Belange, zu viele Mitarbeiter*innen gleichzeitig abwesend, oder formale Mängel im Antrag. Die Ablehnung muss schriftlich mit Begründung erfolgen.
Muss der Kurs mit meinem Job zu tun haben?
Nicht direkt. Der Kurs muss zur allgemeinen oder politischen Weiterbildung beitragen. Auch ein Sprachkurs oder Stressmanagement-Seminar zählt, selbst wenn es nicht direkt mit deiner aktuellen Tätigkeit zusammenhängt.
Was ist, wenn ich Teilzeit arbeite? Zählen meine Stunden?
Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich ebenfalls Anspruch. Gerechnet wird in Arbeitstagen, nicht in Stunden: Der Anspruch wird anteilig nach der Zahl deiner Arbeitstage pro Woche berechnet (z. B. 3 Tage/Woche → 3/5 der Tage). Die Stunden pro Tag spielen dafür keine Rolle — wer an allen 5 Werktagen arbeitet, hat den vollen Anspruch, egal wie kurz die Tage sind. Rundung und Details regelt das jeweilige Landesgesetz. (Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.)
Habe ich auch als Minijobber:in Anspruch?
Ja. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijob) sind Arbeitnehmer:innen und damit grundsätzlich anspruchsberechtigt — entscheidend ist das Beschäftigungsverhältnis, nicht die Höhe des Verdienstes. Wie bei Teilzeit richtet sich die Tageszahl nach den Arbeitstagen pro Woche (anteilig). Maßgeblich ist auch hier das jeweilige Landesgesetz. (Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.)
Kann ich zwei Jahre zusammenlegen?
In den meisten Bundesländern ja! Du kannst deinen Anspruch von 2 Jahren kombinieren und so 10 Tage am Stück für einen längeren Kurs nutzen. Ausnahmen gelten z.B. in Baden-Württemberg.
Wer bezahlt die Kursgebühren?
Die Kursgebühren, Reise- und Unterkunftskosten trägst du selbst. Dein Arbeitgeber zahlt nur dein Gehalt weiter. Aber: In vielen Bundesländern gibt es Förderprogramme, und Kosten können je nach Einzelfall steuerlich relevant sein.
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