Bildungsurlaub nach Bundesland
Detaillierte Informationen zu Regelungen, Fristen und Anspruch in deinem Bundesland
Detaillierte Informationen zu Regelungen, Fristen und Anspruch in deinem Bundesland
In 14 von 16 Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Nur Bayern und Sachsen haben (noch) kein entsprechendes Gesetz.
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (Bildungszeit)
Wartezeit:
12 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist:
9 Wochen vor Kursbeginn
Kleinbetriebe:
Kein Anspruch unter 10 Mitarbeiter*innen
Besonderheit (Baden-Württemberg): Nicht genutzte Bildungszeit verfällt am Jahresende – keine Übertragung ins nächste Jahr möglich.
Anspruch:
5 Tage pro Jahr, kombinierbar zu 10 Tagen in 2 Jahren (Bildungszeit)
Wartezeit:
6 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn
Kleinbetriebe:
Kein Anspruch bis 20 Mitarbeiter*innen
Besonderheit: Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen mit Gründen ablehnen, sonst gilt der Antrag als genehmigt.
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (Bildungsfreistellung)
Wartezeit:
6 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn
Personalquote:
Max. 30-50% gleichzeitig je nach Betriebsgröße
Bayern hat derzeit kein Bildungsurlaubsgesetz. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung.
Tipp:
Auch ohne gesetzlichen Anspruch gewähren viele bayerische Arbeitgeber freiwillig Weiterbildungstage. Sprich mit deinem Arbeitgeber – ein Versuch lohnt sich! Betone die Vorteile für das Unternehmen.
Anspruch:
5 Tage pro Jahr, kombinierbar zu 10 Tagen
Wartezeit:
6 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn
Besonderheit:
Anmeldebestätigung erforderlich
Hamburg: Arbeitgeber kann Anmeldebestätigung verlangen. Wir stellen alle nötigen Dokumente bereit!
Anspruch:
5 Tage pro Jahr, kombinierbar zu 10 Tagen
Wartezeit:
6 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn (empfohlen)
Kleinbetriebe:
Kein Anspruch unter 10 Mitarbeiter*innen
Förderung: In NRW gibt es den Bildungsscheck (NRW) – förderfähig bzw. nutzbar mit Bildungsscheck; bis zu 500€ Zuschuss für deine Weiterbildung!
Sachsen hat derzeit noch kein Bildungsurlaubsgesetz.
Gute Nachrichten!
Die sächsische Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ab 2027 Bildungsurlaub einzuführen. Geplant sind zunächst 3 Tage pro Jahr.
Bis dahin: Sprich mit deinem Arbeitgeber über freiwillige Weiterbildungstage!
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (10 in 2 Jahren)
Antragsfrist:
4 Wochen vor Kursbeginn
Bearbeitungsfrist:
Arbeitgeber muss innerhalb 1 Woche ablehnen
Ablehnung:
Nur bei zwingenden betrieblichen Gründen
Besonderheit: Bremens Prozess ist besonders schnell – kurze Fristen, schnelle Antworten!
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (10 in 2 Jahren möglich)
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn, schriftlich
Bearbeitungsfrist:
Arbeitgeber muss innerhalb 3 Wochen ablehnen
Personalquote:
Max. ⅓ der Belegschaft pro Jahr
Besonderheit: Azubis können in Hessen nicht wegen betrieblicher Gründe abgelehnt werden.
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (10 in 2 Jahren)
Antragsfrist:
8 Wochen vor Kursbeginn, schriftlich
Bearbeitungsfrist:
Arbeitgeber muss bis 4 Wochen vor Start ablehnen
Personalquote:
≤20 MA: max. 30% / >20 MA: max. 50% pro Jahr
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (10 in 2 Jahren möglich)
Antragsfrist:
4 Wochen vor Kursbeginn
Automatische Genehmigung:
Wenn keine Ablehnung 2 Wochen vor Start → genehmigt
Personalquote:
Max. 50% der Belegschaft pro Jahr
Besonderheit: In NI gilt "Schweigen ist Zustimmung" – keine Antwort = Genehmigung!
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (Bildungsfreistellung)
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn
Bearbeitungsfrist:
Arbeitgeber muss bis 3 Wochen vor Start ablehnen
Kleinbetriebe:
Kein Anspruch bei ≤5 Mitarbeiter*innen
Förderung: QualiScheck – bis zu 500€ Zuschuss (50% der Kurskosten)!
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (Bildungsfreistellung)
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn
Bearbeitungsfrist:
Arbeitgeber muss bis 2 Wochen vor Start ablehnen
Personalquote:
Bei <10 MA: max. ⅓ der Belegschaft pro Jahr
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (10 in 2 Jahren möglich)
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn
Bearbeitungsfrist:
Arbeitgeber sollte innerhalb 3 Wochen antworten
Kleinbetriebe:
Kein Anspruch bei ≤5 Mitarbeiter*innen
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (10 in 2 Jahren möglich)
Antragsfrist:
6 Wochen vor Kursbeginn
Automatische Genehmigung:
Wenn keine Antwort → gilt als genehmigt
Ablehnung:
Nur bei dringenden betrieblichen Belangen
Förderung: Weiterbildungsbonus für berufliche Weiterbildung verfügbar!
Anspruch:
5 Tage pro Jahr (10 in 2 Jahren möglich)
Antragsfrist:
8 Wochen vor Kursbeginn
Bearbeitungsfrist:
Arbeitgeber muss innerhalb 4 Wochen antworten
Automatische Genehmigung:
Wenn keine Ablehnung innerhalb 4 Wochen → genehmigt
Besondere Regelung für Kleinbetriebe:
Die Bildungsurlaub-Regelungen für Beamte unterscheiden sich je nach Bundesland und Art des Dienstverhältnisses.
In vielen Bundesländern gelten für Landesbeamte (Landesangestellte) die gleichen Bildungsurlaub-Rechte wie für andere Arbeitnehmer*innen:
Bundesbeamte sind nicht durch die Landesgesetze abgedeckt. Derzeit besteht kein gesetzlicher Bildungsurlaub-Anspruch für Bundesbeamte.
Tipp: Viele Bundesbehörden haben interne Weiterbildungsregelungen. Sprich mit deiner Personalabteilung oder deinem Vorgesetzten über Möglichkeiten für bezahlte Freistellung zur Weiterbildung.
In einigen Bundesländern (z.B. NRW, Brandenburg, Niedersachsen) gilt das Bildungsurlaubsgesetz nicht automatisch für Landesbeamte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen:
In nur 30 Sekunden weißt du, ob du Bildungsurlaub nehmen kannst