Zum Hauptinhalt springen
Bi-Ber

Bildungsurlaub-Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um Bildungsurlaub – kurz und verständlich erklärt.

Bildungsurlaub ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Diese Übersicht erklärt zentrale Begriffe. Sie ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich ist das jeweilige Landesgesetz.

Bildungsurlaub
Gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannter Weiterbildung. In den meisten Bundesländern geregelt – Bayern und Sachsen haben kein eigenes Gesetz.
Bildungszeit
Bezeichnung für Bildungsurlaub in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg.
Bildungsfreistellung
Bezeichnung für Bildungsurlaub in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Anerkennung
Offizielle Zulassung eines Kurses oder Anbieters durch die zuständige Landesbehörde, damit der Kurs als Bildungsurlaub anrechenbar ist.
Kursanerkennung
Anerkennung eines konkreten Kurses für ein bestimmtes Bundesland. Sie ist vom Anbieterstatus zu unterscheiden und kann zeitlich befristet sein.
Trägeranerkennung
Anerkennung eines Bildungsträgers oder Veranstalters durch ein Bundesland. Je nach Landesrecht kann zusätzlich eine Kursanerkennung oder Meldung nötig sein.
Anerkennungsbescheid
Schriftlicher Nachweis der zuständigen Stelle über eine Anerkennung. Er kann Angaben zu Bundesland, Gültigkeit, Aktenzeichen und Auflagen enthalten.
AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – rechtliche Grundlage für die Zertifizierung von Bildungsträgern durch fachkundige Stellen.
Teilnahmebescheinigung
Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs, den Arbeitnehmende ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Freistellungsanspruch
Das Recht, für anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freigestellt zu werden – in vielen Bundesländern rund fünf Tage pro Jahr.
Anbieteranerkennung
Anerkennung des Veranstalters oder Trägers durch die zuständige Stelle eines Bundeslandes. Auch Trägeranerkennung genannt.
Landesgesetz
Jedes Bundesland mit Bildungsurlaub regelt Anspruch und Verfahren in einem eigenen Gesetz. Details unterscheiden sich daher von Land zu Land.
Antragsfrist
Frist, innerhalb der der Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden muss – häufig vier bis sechs Wochen vor Kursbeginn.
Arbeitgeberantrag
Antrag oder Mitteilung an den Arbeitgeber, mit der Bildungsurlaub für einen anerkannten Kurs beantragt wird. Inhalt und Frist hängen vom Bundesland ab.
Ablehnung
Entscheidung des Arbeitgebers, einen Antrag nicht zu genehmigen. Zulässige Gründe und Reaktionsfristen unterscheiden sich je nach Landesrecht.
Dringende betriebliche Belange
Möglicher Ablehnungsgrund in einigen Landesgesetzen. Ob er greift, hängt vom konkreten Betrieb, Zeitpunkt und jeweiligen Gesetz ab.
Wartezeit
Mindestdauer der Beschäftigung – oft sechs Monate – bevor erstmals Bildungsurlaub genommen werden kann.
Mindestdauer
Mindestumfang, den ein Kurs erfüllen muss, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden. Die Anforderungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Unterrichtsstunden
Zeitumfang eines Kurses oder Kurstags. Anerkennungsstellen können Mindeststunden pro Tag oder Veranstaltung verlangen.
Onlinekurs
Digitaler Kurs. Für Bildungsurlaub zählen je nach Bundesland und Anerkennung häufig strukturierte Live- oder interaktive Formate eher als reine Selbstlernangebote.
Übertragung
Regelung, wie nicht genutzte Tage behandelt werden. Manche Landesgesetze erlauben die Übertragung ins Folgejahr.
Förderprogramm
Öffentliche oder betriebliche Unterstützung für Weiterbildungskosten. Förderung ist von der Anerkennung als Bildungsurlaub getrennt zu prüfen.
Zuschuss
Finanzielle Beteiligung, zum Beispiel durch Arbeitgeber oder Förderstellen. Ein Zuschuss ersetzt nicht automatisch die Anerkennung des Kurses.
Selbstzahler
Teilnehmende, die Kurskosten selbst tragen. Freistellung, Arbeitgeberzuschuss und öffentliche Förderung sind davon getrennte Fragen.
Stornierungsbedingungen
Regeln für Rücktritt, Umbuchung und Erstattung. Sie sind von gesetzlichen Widerrufsrechten und Kulanzentscheidungen zu unterscheiden.

Mehr Anleitungen und Hintergründe findest du im Ratgeber. Bildungsurlaub-Ratgeber →

Bildungsurlaub-Glossar · Bi-Ber