Bildungsurlaub-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Bildungsurlaub – kurz und verständlich erklärt.
Bildungsurlaub ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Diese Übersicht erklärt zentrale Begriffe. Sie ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich ist das jeweilige Landesgesetz.
- Bildungsurlaub
- Gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannter Weiterbildung. In den meisten Bundesländern geregelt – Bayern und Sachsen haben kein eigenes Gesetz.
- Bildungszeit
- Bezeichnung für Bildungsurlaub in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg.
- Bildungsfreistellung
- Bezeichnung für Bildungsurlaub in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
- Anerkennung
- Offizielle Zulassung eines Kurses oder Anbieters durch die zuständige Landesbehörde, damit der Kurs als Bildungsurlaub anrechenbar ist.
- Kursanerkennung
- Anerkennung eines konkreten Kurses für ein bestimmtes Bundesland. Sie ist vom Anbieterstatus zu unterscheiden und kann zeitlich befristet sein.
- Trägeranerkennung
- Anerkennung eines Bildungsträgers oder Veranstalters durch ein Bundesland. Je nach Landesrecht kann zusätzlich eine Kursanerkennung oder Meldung nötig sein.
- Anerkennungsbescheid
- Schriftlicher Nachweis der zuständigen Stelle über eine Anerkennung. Er kann Angaben zu Bundesland, Gültigkeit, Aktenzeichen und Auflagen enthalten.
- AZAV
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – rechtliche Grundlage für die Zertifizierung von Bildungsträgern durch fachkundige Stellen.
- Teilnahmebescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs, den Arbeitnehmende ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Freistellungsanspruch
- Das Recht, für anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freigestellt zu werden – in vielen Bundesländern rund fünf Tage pro Jahr.
- Anbieteranerkennung
- Anerkennung des Veranstalters oder Trägers durch die zuständige Stelle eines Bundeslandes. Auch Trägeranerkennung genannt.
- Landesgesetz
- Jedes Bundesland mit Bildungsurlaub regelt Anspruch und Verfahren in einem eigenen Gesetz. Details unterscheiden sich daher von Land zu Land.
- Antragsfrist
- Frist, innerhalb der der Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden muss – häufig vier bis sechs Wochen vor Kursbeginn.
- Arbeitgeberantrag
- Antrag oder Mitteilung an den Arbeitgeber, mit der Bildungsurlaub für einen anerkannten Kurs beantragt wird. Inhalt und Frist hängen vom Bundesland ab.
- Ablehnung
- Entscheidung des Arbeitgebers, einen Antrag nicht zu genehmigen. Zulässige Gründe und Reaktionsfristen unterscheiden sich je nach Landesrecht.
- Dringende betriebliche Belange
- Möglicher Ablehnungsgrund in einigen Landesgesetzen. Ob er greift, hängt vom konkreten Betrieb, Zeitpunkt und jeweiligen Gesetz ab.
- Wartezeit
- Mindestdauer der Beschäftigung – oft sechs Monate – bevor erstmals Bildungsurlaub genommen werden kann.
- Mindestdauer
- Mindestumfang, den ein Kurs erfüllen muss, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden. Die Anforderungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.
- Unterrichtsstunden
- Zeitumfang eines Kurses oder Kurstags. Anerkennungsstellen können Mindeststunden pro Tag oder Veranstaltung verlangen.
- Onlinekurs
- Digitaler Kurs. Für Bildungsurlaub zählen je nach Bundesland und Anerkennung häufig strukturierte Live- oder interaktive Formate eher als reine Selbstlernangebote.
- Übertragung
- Regelung, wie nicht genutzte Tage behandelt werden. Manche Landesgesetze erlauben die Übertragung ins Folgejahr.
- Förderprogramm
- Öffentliche oder betriebliche Unterstützung für Weiterbildungskosten. Förderung ist von der Anerkennung als Bildungsurlaub getrennt zu prüfen.
- Zuschuss
- Finanzielle Beteiligung, zum Beispiel durch Arbeitgeber oder Förderstellen. Ein Zuschuss ersetzt nicht automatisch die Anerkennung des Kurses.
- Selbstzahler
- Teilnehmende, die Kurskosten selbst tragen. Freistellung, Arbeitgeberzuschuss und öffentliche Förderung sind davon getrennte Fragen.
- Stornierungsbedingungen
- Regeln für Rücktritt, Umbuchung und Erstattung. Sie sind von gesetzlichen Widerrufsrechten und Kulanzentscheidungen zu unterscheiden.
Mehr Anleitungen und Hintergründe findest du im Ratgeber. Bildungsurlaub-Ratgeber →