Werbepartner-AGB
Bedingungen für das Werbe-Partner-Programm auf Bildungsurlaub-Berater
Stand: 24. September 2026
Diese Werbepartner-AGB ist eine redaktionelle Arbeitsfassung. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Widersprüchen zwischen Text und tatsächlichem Plattform-Verhalten gilt die ehrliche Produktwahrheit.
Präambel
Diese Werbepartner-AGB regeln die Teilnahme am Werbe-Partner-Programm der Plattform Bildungsurlaub-Berater (Betreiberin: Bildungsurlaub Berater UG (haftungsbeschränkt), Falkenberger Straße 49, 13088 Berlin, nachfolgend „Plattform").
Das Programm ist ein Lead-/Empfehlungsprogramm: Werbepartner verlinken auf Kurse; bei bestätigten, nicht erstatteten Buchungen kann ein Honorar entstehen. Es handelt sich nicht um ein Zahlungsdienstleistungs- oder Vermittlergeschäft im Sinne des ZAG.
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für natürliche und juristische Personen, die nach Freigabe durch die Plattform Kurse bewerben und dafür ein Honorar erhalten können. Mit der Nutzung des Partner-Bereichs nach Freigabe erklärt der Werbepartner Zustimmung zu diesen Bedingungen.
§2 Bewerbung, Freigabe und Partner-Codes
- Bewerbung: Die Teilnahme beginnt mit einer Bewerbung über die Plattform. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Prüfung: Die Plattform prüft Bewerbungen manuell und entscheidet über Freigabe, Ablehnung oder Sperrung.
- Individuelle Codes: Nach Freigabe kann der Werbepartner individuelle Partner-Codes anlegen (z. B. auf Basis seines Namens/Werbennamens), sofern das Portal dies vorsieht. Codes müssen den technischen Formatvorgaben entsprechen.
- Split: Je Code kann der Werbepartner festlegen, wie ein vom Anbieter bereitgestelltes Werbe-Budget zwischen Kundenrabatt und Partner-Honorar aufgeteilt wird — innerhalb der von der Plattform vorgegebenen Bandbreite.
§3 Geldmodell — Cap, Provision, Auszahlung per Rechnung
- Werbe-Partner-Topf: Bei attributierten Buchungen kann ein Werbe-Partner-Topf entstehen. Er besteht aus einem Plattform-Sockel aus der kanonischen Plattform-Provision und optional einem vom Anbieter für den Kurs eingerichteten, freigegebenen Anbieter-Beitrag.
- Anbieter-Beitrag: Ein Anbieter-Beitrag ist eine zusätzliche Werbe-Provision des Anbieters. Er mindert dessen Auszahlung nur, wenn er für den jeweiligen Kurs eingerichtet und freigegeben ist.
- Kein Stripe-Durchleiten: Das Partner-Honorar wird nicht über Stripe oder andere Zahlungsdienstleister an den Werbepartner durchgeleitet. Es wird als Verbindlichkeit geführt und nach Freigabe per Rechnung/Gutschrift von der Plattform ausgezahlt (ZAG-konform).
- Keine Erfolgsgarantie: Die Plattform schuldet keine bestimmte Anzahl Klicks, Buchungen oder einen wirtschaftlichen Erfolg.
§4 Kennzeichnungspflicht (UWG)
Der Werbepartner ist verpflichtet, werbliche Inhalte eindeutig als Werbung zu kennzeichnen (UWG, insbesondere Schleichwerbungsverbot). Irreführende Angaben über Kurse, Preise, Anerkennung oder Erfolgsaussichten sind untersagt. Die inhaltliche Verantwortung trägt der Werbepartner.
§5 Steuern und Auszahlungsvoraussetzungen
- Vor der ersten Auszahlung sind Steuernummer und/oder USt-IdNr. anzugeben, soweit erforderlich.
- Auszahlungen erfolgen als Gutschrift/Rechnung gemäß § 14 UStG, soweit anwendbar.
- Ein Anspruch auf Honorar entsteht erst nach Freigabe durch die Plattform und nur für abgeschlossene, nicht erstattete Buchungen mit gültiger Attribution.
§6 Missbrauch, Sperrung und Kündigung
Die Plattform kann Partner bei Verstößen (Self-Referral, Manipulation, fehlende Werbekennzeichnung, falsche Angaben) sperren oder das Programm beenden. Rückforderungen bereits ausgezahlter Beträge bleiben vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
§7 Haftung und Freistellung
Der Werbepartner stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidriger Werbung oder Verstößen gegen diese AGB entstehen.
§8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, soweit zulässig. Änderungen werden mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.