
Educational-leave courses in Nordrhein-Westfalen
Accredited courses that can be used for educational leave in this state.
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Your educational-leave entitlement in Nordrhein-Westfalen
- Law
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG), § 3, § 6
- Days per year
- 5 days
- Combinable
- Yes — up to 10 days over 2 years
- Waiting period
- 6 months
- Application deadline
- 6 weeks before the course starts
- In force since
- 1984
Eligible groups
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Recognised topics
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
Small businesses
In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Recognition authority
Bezirksregierung Düsseldorf (zentral für NRW)
Anerkennung Träger + Bildungsurlaubs-Veranstaltungen
Visit authority →Specifics
- Größtes Bundesland nach Bevölkerung — größtes Anbieter-Netzwerk
- Beamte sind vom AWbG NICHT erfasst — für sie gilt Sonderurlaub nach § 26 FrUrlV NRW
- In Betrieben mit 10–50 Beschäftigten gilt eine Belastungsgrenze von 10 % pro Kalenderjahr
- Bezirksregierung Düsseldorf zentral für ganz NRW zuständig
Frequently asked questions
- Habe ich in NRW als Beamter Anspruch?
- Nein. Das AWbG gilt für Arbeitnehmer:innen und Auszubildende, nicht für Beamte. Beamte können stattdessen Sonderurlaub nach § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW) beantragen.
- Gilt das in einer Düsseldorfer Werbeagentur mit 8 Personen?
- Nein — in Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Freiwillig kann der Arbeitgeber natürlich genehmigen.
This information is editorial content based on the publicly available state laws (as of May 2026) and is not legal advice. The respective state law and the official application form prevail; when in doubt, seek legal review.
