
Bildungsurlaub-Kurse in Nordrhein-Westfalen
Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.
Keine Kurse gefunden.
Dein Bildungsurlaubs-Anspruch in Nordrhein-Westfalen
- Gesetz
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG), § 3, § 6
- Tage pro Jahr
- 5 Tage
- Kombinierbar
- Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 6 Wochen vor Kursbeginn
- Gültig seit
- 1984
Zielgruppen
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Anerkannte Themen
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
Kleinbetriebe
In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Anerkennungsbehörde
Bezirksregierung Düsseldorf (zentral für NRW)
Anerkennung Träger + Bildungsurlaubs-Veranstaltungen
Zur Behörde →Besonderheiten
- Größtes Bundesland nach Bevölkerung — größtes Anbieter-Netzwerk
- Beamte sind vom AWbG NICHT erfasst — für sie gilt Sonderurlaub nach § 26 FrUrlV NRW
- In Betrieben mit 10–50 Beschäftigten gilt eine Belastungsgrenze von 10 % pro Kalenderjahr
- Bezirksregierung Düsseldorf zentral für ganz NRW zuständig
Häufige Fragen
- Habe ich in NRW als Beamter Anspruch?
- Nein. Das AWbG gilt für Arbeitnehmer:innen und Auszubildende, nicht für Beamte. Beamte können stattdessen Sonderurlaub nach § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW) beantragen.
- Gilt das in einer Düsseldorfer Werbeagentur mit 8 Personen?
- Nein — in Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Freiwillig kann der Arbeitgeber natürlich genehmigen.
Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
