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Bi-Ber

Bildungsurlaub-Kurse in Nordrhein-Westfalen

Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.

Keine Kurse gefunden.

Gesetz
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG), § 3, § 6
Tage pro Jahr
5 Tage
Kombinierbar
Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
6 Wochen vor Kursbeginn
Gültig seit
1984

Zielgruppen

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende

Anerkannte Themen

  • berufliche Weiterbildung
  • politische Bildung

Kleinbetriebe

In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Anerkennungsbehörde

Bezirksregierung Düsseldorf (zentral für NRW)

Anerkennung Träger + Bildungsurlaubs-Veranstaltungen

Zur Behörde →

Besonderheiten

  • Größtes Bundesland nach Bevölkerung — größtes Anbieter-Netzwerk
  • Beamte sind vom AWbG NICHT erfasst — für sie gilt Sonderurlaub nach § 26 FrUrlV NRW
  • In Betrieben mit 10–50 Beschäftigten gilt eine Belastungsgrenze von 10 % pro Kalenderjahr
  • Bezirksregierung Düsseldorf zentral für ganz NRW zuständig

Häufige Fragen

Habe ich in NRW als Beamter Anspruch?
Nein. Das AWbG gilt für Arbeitnehmer:innen und Auszubildende, nicht für Beamte. Beamte können stattdessen Sonderurlaub nach § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW) beantragen.
Gilt das in einer Düsseldorfer Werbeagentur mit 8 Personen?
Nein — in Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Freiwillig kann der Arbeitgeber natürlich genehmigen.

Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.