Bildungsurlaub Baden-Württemberg
5 Tage gesetzlicher Anspruch · BzG BW · Antragsfrist 9 Wochen
Auf einen Blick
Anspruch
5 Tage / Jahr
Kombinierbar zu 10 Tagen in 2 Jahren
Wartezeit
12 Monate
Betriebszugehörigkeit nötig
Antragsfrist
9 Wochen
vor Kursbeginn, schriftlich, mit Anbieter-Anerkennung
Kleinbetriebe
Ausgeschlossen: unter 10 Mitarbeiter:innen
Kein Anspruch in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten.
Rechtsgrundlage
Bildungszeitgesetz (BzG BW)
Geltend seit 2015-07-01, einschlägig: § 3, § 7
Anerkennungs-Behörde: Regierungspräsidium Karlsruhe
Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
- Heimarbeitende
Ausnahme: Kein Anspruch in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten.
Welche Themen sind anerkennungsfähig?
Besonderheiten Baden-Württemberg
- Bildungszeit kann auch für politische Bildung beantragt werden
- Ehrenamtliche Qualifizierung ausdrücklich eingeschlossen
- Bei Ablehnung schriftlich + mit Begründung
Häufige Fragen zu Bildungsurlaub in Baden-Württemberg
Wie viele Tage Bildungszeit habe ich in Baden-Württemberg?
5 Tage pro Kalenderjahr. Diese sind kombinierbar — du kannst in 2 Jahren 10 Tage am Stück nehmen, wenn du sie nicht im ersten Jahr verbraucht hast.
Was ist die Antragsfrist?
9 Wochen vor Kursbeginn musst du den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Mit dem Antrag legst du die offizielle Anerkennung des Kurses + Veranstalters bei.
Habe ich auch als Auszubildende:r Anspruch?
Ja. Auch Auszubildende haben Anspruch auf Bildungszeit, vorausgesetzt das Ausbildungsverhältnis besteht mindestens 12 Monate.
Was ist mit Kleinbetrieben?
In Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungszeit. Eine freiwillige Genehmigung des Arbeitgebers ist aber immer möglich.
Welche Kurse sind anerkennungsfähig?
Kurse mit beruflicher, politischer oder qualifizierender Ausrichtung. Die Veranstalter müssen von den Regierungspräsidien anerkannt sein. Reine Hobby-Kurse sind ausgeschlossen.
Wer trägt die Kosten des Kurses?
Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit — du bekommst dein normales Gehalt weiter. Die Kurskosten selbst zahlst du aber als Teilnehmer:in, sofern dein Arbeitgeber nicht freiwillig einen Zuschuss gibt. Es gibt staatliche Förderungen wie die Bildungsprämie (bis 500 €) oder den Bildungsgutschein, die helfen können — siehe unsere Förderungs-Übersicht.
Was ist mit Anreise und Unterkunft bei Reisen?
Anreise + Unterkunft trägst du selbst — diese sind keine Teil des „bezahlten" Bildungsurlaubs. Bei Sprachreisen oder Retreats ist das oft bereits im Kurspreis enthalten. Prüfe immer das Angebot des Anbieters genau.
Was passiert wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?
Der Arbeitgeber kann Bildungsurlaub nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (z.B. wichtiger Auftrag, Personalmangel) — und muss die Ablehnung schriftlich begründen. Bei pauschaler Ablehnung hast du Anspruch auf rechtliche Prüfung. Eine Gewerkschaft oder Anwaltskanzlei kann dich beraten. Wichtig: nie kommentarlos hinnehmen — eine Begründung muss kommen.
Wie weise ich die Kursteilnahme nach?
Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebescheinigung vom Anbieter. Auf Bildungsurlaub-Berater bekommst du zusätzlich ein PDF-Zertifikat mit QR-Code-Verifikation — das kannst du beim Arbeitgeber als Nachweis einreichen.
Gilt der Anspruch auch wenn ich in Baden-Württemberg arbeite aber woanders wohne?
In den meisten Bundesländern gilt das Recht des Bundeslands, in dem du arbeitest, NICHT in dem du wohnst. Maßgeblich ist also der Arbeitsort. Wenn du z.B. in Niedersachsen wohnst aber in Hamburg arbeitest, gilt das Hamburger Recht.
Anbieter in Baden-Württemberg
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Anerkannte Kurse in Baden-Württemberg
Bildungsurlaub-Kurse, anerkannt nach BzG BW.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen geben den Stand der Landesgesetze nach bestem Wissen wieder (Stand: Mai 2026), sind aber keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall (Ablehnung durch Arbeitgeber, Sonderfälle bei der Anerkennung, Tarifvertrags-Klauseln) wende dich an eine Anwaltskanzlei oder Gewerkschaft. Der maßgebliche Wortlaut ist immer das jeweilige Landesgesetz.