
Bildungsurlaub-Kurse in Rheinland-Pfalz
Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.
Keine Kurse gefunden.
Dein Bildungsurlaubs-Anspruch in Rheinland-Pfalz
- Gesetz
- Landesbildungszeitgesetz Rheinland-Pfalz (LBZG), § 2, § 7
- Tage pro Jahr
- 5 Tage
- Kombinierbar
- Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 6 Wochen vor Kursbeginn
- Gültig seit
- 1993
Zielgruppen
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Anerkannte Themen
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
Kleinbetriebe
Unter dem Landesbildungszeitgesetz (2026) können KMU mit weniger als 50 Beschäftigten eine Lohnkosten-Erstattung beantragen; die genauen Regelungen werden noch final geprüft.
Anerkennungsbehörde
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP
Anerkennung Bildungsfreistellungs-Träger
Zur Behörde →Besonderheiten
- Anfang 2026 vom „Bildungsfreistellungsgesetz" zum „Landesbildungszeitgesetz (LBZG)" reformiert/umbenannt
- KMU mit weniger als 50 Beschäftigten können Lohnkosten-Erstattung beantragen
- Auch politische Bildung anerkannt
Häufige Fragen
- Was ist mit Kleinbetrieben in Rheinland-Pfalz?
- Mit dem Landesbildungszeitgesetz (LBZG, 2026) gibt es keine generelle Kleinbetriebs-Ausnahme — der Anspruch gilt grundsätzlich unabhängig von der Betriebsgröße. Für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten ist stattdessen eine Lohnkosten-Erstattung vorgesehen; die genauen Regelungen werden noch final geprüft. (Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.)
Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
