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Bi-Ber

Bildungsurlaub-Kurse in Rheinland-Pfalz

Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.

Keine Kurse gefunden.

Gesetz
Landesbildungszeitgesetz Rheinland-Pfalz (LBZG), § 2, § 7
Tage pro Jahr
5 Tage
Kombinierbar
Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
6 Wochen vor Kursbeginn
Gültig seit
1993

Zielgruppen

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende

Anerkannte Themen

  • berufliche Weiterbildung
  • politische Bildung

Kleinbetriebe

Unter dem Landesbildungszeitgesetz (2026) können KMU mit weniger als 50 Beschäftigten eine Lohnkosten-Erstattung beantragen; die genauen Regelungen werden noch final geprüft.

Anerkennungsbehörde

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP

Anerkennung Bildungsfreistellungs-Träger

Zur Behörde →

Besonderheiten

  • Anfang 2026 vom „Bildungsfreistellungsgesetz" zum „Landesbildungszeitgesetz (LBZG)" reformiert/umbenannt
  • KMU mit weniger als 50 Beschäftigten können Lohnkosten-Erstattung beantragen
  • Auch politische Bildung anerkannt

Häufige Fragen

Was ist mit Kleinbetrieben in Rheinland-Pfalz?
Mit dem Landesbildungszeitgesetz (LBZG, 2026) gibt es keine generelle Kleinbetriebs-Ausnahme — der Anspruch gilt grundsätzlich unabhängig von der Betriebsgröße. Für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten ist stattdessen eine Lohnkosten-Erstattung vorgesehen; die genauen Regelungen werden noch final geprüft. (Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.)

Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.