
Bildungsurlaub-Kurse in Saarland
Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.
Keine Kurse gefunden.
Dein Bildungsurlaubs-Anspruch in Saarland
- Gesetz
- Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG), § 1, § 5
- Tage pro Jahr
- 5 Tage
- Kombinierbar
- Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 6 Wochen vor Kursbeginn
- Gültig seit
- 2010
Zielgruppen
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Anerkannte Themen
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
Kleinbetriebe
Keine pauschale Kleinbetriebs-Ausnahme.
Anerkennungsbehörde
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Anerkennung Bildungsfreistellungs-Träger
Zur Behörde →Besonderheiten
- Gesetz 2024 novelliert (in Kraft seit 09.05.2024)
- Wartezeit 6 Monate; 5 Tage pro Kalenderjahr
- Kleinbetriebe können ablehnen, wenn bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten im Jahr freigestellt wurde
Häufige Fragen
- Wie lange muss ich im Betrieb sein?
- 6 Monate ununterbrochene Betriebszugehörigkeit. Hinweis: Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz wurde 2024 novelliert.
Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
