
Bildungsurlaub-Kurse in Bremen
Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.
Keine Kurse gefunden.
Dein Bildungsurlaubs-Anspruch in Bremen
- Gesetz
- Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG), § 4, § 7
- Tage pro Jahr
- 5 Tage
- Kombinierbar
- Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 4 Wochen vor Kursbeginn
- Gültig seit
- 1975
Zielgruppen
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Anerkannte Themen
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
- kulturelle Bildung
Kleinbetriebe
Keine generelle Kleinbetriebs-Ausnahme; in Härtefällen kann Arbeitgeber widersprechen.
Anerkennungsbehörde
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Anerkennung Bildungsurlaubs-Träger
Zur Behörde →Besonderheiten
- Eines der ältesten Bildungsfreistellungs-Gesetze Deutschlands (seit 1975)
- 2017 vom „Bildungsurlaubsgesetz" zum „Bildungszeitgesetz (BremBZG)" umbenannt
- Auch kulturelle Bildung ausdrücklich anerkannt
- Kürzeste Antragsfrist bundesweit: nur 4 Wochen vor Kursbeginn
Häufige Fragen
- Wie schnell muss ich den Antrag einreichen?
- Nur 4 Wochen vor Kursbeginn — Bremen hat die kürzeste Antragsfrist bundesweit. Damit reagierst du auf kurzfristige Kurs-Angebote schneller.
- Welche Themen sind in Bremen anerkennungsfähig?
- Berufliche, politische und kulturelle Bildung — Bremen ist eines der wenigen Länder, das auch kulturelle Bildung anerkennt.
Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
