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Bi-Ber

Bildungsurlaub-Kurse in Mecklenburg-Vorpommern

Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.

Keine Kurse gefunden.

Gesetz
Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V), § 3, § 6
Tage pro Jahr
5 Tage
Kombinierbar
Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
8 Wochen vor Kursbeginn
Gültig seit
2013

Zielgruppen

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende

Anerkannte Themen

  • berufliche Weiterbildung
  • politische Bildung

Kleinbetriebe

Keine pauschale Kleinbetriebs-Ausnahme.

Anerkennungsbehörde

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV

Anerkennung Bildungsfreistellungs-Träger

Zur Behörde →

Besonderheiten

  • Längere Antragsfrist als der Bundesschnitt: 8 Wochen statt 6
  • Schriftliche Form Pflicht

Häufige Fragen

Wie früh muss ich den Antrag stellen?
8 Wochen vor Kursbeginn — also etwas früher als in den meisten anderen Ländern (Standard 6 Wochen).

Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.