
Bildungsurlaub-Kurse in Mecklenburg-Vorpommern
Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.
Keine Kurse gefunden.
Dein Bildungsurlaubs-Anspruch in Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz
- Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V), § 3, § 6
- Tage pro Jahr
- 5 Tage
- Kombinierbar
- Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 8 Wochen vor Kursbeginn
- Gültig seit
- 2013
Zielgruppen
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Anerkannte Themen
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
Kleinbetriebe
Keine pauschale Kleinbetriebs-Ausnahme.
Anerkennungsbehörde
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV
Anerkennung Bildungsfreistellungs-Träger
Zur Behörde →Besonderheiten
- Längere Antragsfrist als der Bundesschnitt: 8 Wochen statt 6
- Schriftliche Form Pflicht
Häufige Fragen
- Wie früh muss ich den Antrag stellen?
- 8 Wochen vor Kursbeginn — also etwas früher als in den meisten anderen Ländern (Standard 6 Wochen).
Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
