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Bi-Ber

Bildungsurlaub-Kurse in Niedersachsen

Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.

Keine Kurse gefunden.

Gesetz
Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), § 4, § 8
Tage pro Jahr
5 Tage
Kombinierbar
Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
4 Wochen vor Kursbeginn
Gültig seit
1991

Zielgruppen

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende

Anerkannte Themen

  • berufliche Weiterbildung
  • politische Bildung

Kleinbetriebe

Keine generelle Kleinbetriebs-Ausnahme.

Anerkennungsbehörde

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Anerkennung Bildungsurlaubs-Träger

Zur Behörde →

Besonderheiten

  • Kurze Antragsfrist: 4 Wochen
  • Mehrere Großstädte mit aktivem Anbieter-Netzwerk (Hannover, Braunschweig, Osnabrück)

Häufige Fragen

Wie ist die Antragsfrist in Niedersachsen?
4 Wochen vor Kursbeginn — eine der kürzesten Fristen bundesweit.
Wer entscheidet über die Anerkennung von Trägern?
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Liste anerkannter Träger ist öffentlich zugänglich.

Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.