
Bildungsurlaub-Kurse in Niedersachsen
Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.
Keine Kurse gefunden.
Dein Bildungsurlaubs-Anspruch in Niedersachsen
- Gesetz
- Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), § 4, § 8
- Tage pro Jahr
- 5 Tage
- Kombinierbar
- Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 4 Wochen vor Kursbeginn
- Gültig seit
- 1991
Zielgruppen
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Anerkannte Themen
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
Kleinbetriebe
Keine generelle Kleinbetriebs-Ausnahme.
Anerkennungsbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Anerkennung Bildungsurlaubs-Träger
Zur Behörde →Besonderheiten
- Kurze Antragsfrist: 4 Wochen
- Mehrere Großstädte mit aktivem Anbieter-Netzwerk (Hannover, Braunschweig, Osnabrück)
Häufige Fragen
- Wie ist die Antragsfrist in Niedersachsen?
- 4 Wochen vor Kursbeginn — eine der kürzesten Fristen bundesweit.
- Wer entscheidet über die Anerkennung von Trägern?
- Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Liste anerkannter Träger ist öffentlich zugänglich.
Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
