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Bi-Ber

Bildungsurlaub-Kurse in Brandenburg

Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.

Keine Kurse gefunden.

Gesetz
Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz — Bildungsfreistellung (WBiBbG / BbgBFG), § 1, § 7
Tage pro Jahr
5 Tage
Kombinierbar
Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
6 Wochen vor Kursbeginn
Gültig seit
1993

Zielgruppen

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende

Anerkannte Themen

  • berufliche Weiterbildung
  • politische Bildung

Kleinbetriebe

Brandenburg kennt keine Kleinbetriebs-Ausnahme — alle Betriebsgrößen sind verpflichtet.

Anerkennungsbehörde

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg

Anerkennung Träger + Kurse

Zur Behörde →

Besonderheiten

  • Keine Kleinbetriebs-Ausnahme — selbst 1-2-Personen-Firmen sind betroffen
  • Eines der ältesten Bildungsfreistellungs-Gesetze (1993)

Häufige Fragen

Wie viele Tage Bildungsfreistellung habe ich in Brandenburg?
5 Tage pro Kalenderjahr, kombinierbar zu 10 Tagen in 2 Jahren.
Gilt das auch in Kleinbetrieben?
Ja, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gibt es in Brandenburg keine Kleinbetriebs-Ausnahme.
Wer entscheidet, ob ein Kurs anerkannt ist?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg. Anerkennungs-Bescheide werden auf Anbieter-Ebene erteilt.

Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.