
Bildungsurlaub-Kurse in Brandenburg
Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.
Keine Kurse gefunden.
Dein Bildungsurlaubs-Anspruch in Brandenburg
- Gesetz
- Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz — Bildungsfreistellung (WBiBbG / BbgBFG), § 1, § 7
- Tage pro Jahr
- 5 Tage
- Kombinierbar
- Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 6 Wochen vor Kursbeginn
- Gültig seit
- 1993
Zielgruppen
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Anerkannte Themen
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
Kleinbetriebe
Brandenburg kennt keine Kleinbetriebs-Ausnahme — alle Betriebsgrößen sind verpflichtet.
Anerkennungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg
Anerkennung Träger + Kurse
Zur Behörde →Besonderheiten
- Keine Kleinbetriebs-Ausnahme — selbst 1-2-Personen-Firmen sind betroffen
- Eines der ältesten Bildungsfreistellungs-Gesetze (1993)
Häufige Fragen
- Wie viele Tage Bildungsfreistellung habe ich in Brandenburg?
- 5 Tage pro Kalenderjahr, kombinierbar zu 10 Tagen in 2 Jahren.
- Gilt das auch in Kleinbetrieben?
- Ja, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gibt es in Brandenburg keine Kleinbetriebs-Ausnahme.
- Wer entscheidet, ob ein Kurs anerkannt ist?
- Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg. Anerkennungs-Bescheide werden auf Anbieter-Ebene erteilt.
Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
