
Bildungsurlaub-Kurse in Hamburg
Anerkannte Kurse, die in diesem Bundesland für Bildungsurlaub genutzt werden können.
Keine Kurse gefunden.
Dein Bildungsurlaubs-Anspruch in Hamburg
- Gesetz
- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG), § 1, § 4
- Tage pro Jahr
- 5 Tage
- Kombinierbar
- Ja — bis zu 10 Tage in 2 Jahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 6 Wochen vor Kursbeginn
- Gültig seit
- 1991
Zielgruppen
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Anerkannte Themen
- berufliche Weiterbildung
- politische Bildung
Kleinbetriebe
Keine generelle Kleinbetriebs-Ausnahme.
Anerkennungsbehörde
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Anerkennung Bildungsurlaubs-Träger + Veranstaltungen
Zur Behörde →Besonderheiten
- Auch Heimarbeitende explizit eingeschlossen
- Antrag muss 6 Wochen vorher schriftlich gestellt werden
Häufige Fragen
- Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Hamburg?
- 10 Tage in 2 Jahren — also durchschnittlich 5 Tage pro Jahr, am Stück nehmbar.
- Welche Frist gilt?
- 6 Wochen vor Kursbeginn — schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber mit Anerkennungsbescheid des Anbieters.
Diese Angaben sind redaktionelle Information nach den öffentlich zugänglichen Landesgesetzen (Stand Mai 2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Landesgesetz und das amtliche Antragsformular; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
