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Bildungsurlaub Hamburg

5 Tage gesetzlicher Anspruch · HmbBUG · Antragsfrist 6 Wochen

Auf einen Blick

Anspruch

5 Tage / Jahr

Kombinierbar zu 10 Tagen in 2 Jahren

Wartezeit

6 Monate

Betriebszugehörigkeit nötig

Antragsfrist

6 Wochen

vor Kursbeginn, schriftlich

Kleinbetriebe

Kein Ausschluss

Keine generelle Kleinbetriebs-Ausnahme.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG)

Geltend seit 1991, einschlägig: § 1, § 4

Anerkennungs-Behörde: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende

Welche Themen sind anerkennungsfähig?

berufliche Weiterbildungpolitische Bildung

Besonderheiten Hamburg

  • Auch Heimarbeitende explizit eingeschlossen
  • Antrag muss 6 Wochen vorher schriftlich gestellt werden

Häufige Fragen zu Bildungsurlaub in Hamburg

Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Hamburg?

10 Tage in 2 Jahren — also durchschnittlich 5 Tage pro Jahr, am Stück nehmbar.

Welche Frist gilt?

6 Wochen vor Kursbeginn — schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber mit Anerkennungsbescheid des Anbieters.

Wer trägt die Kosten des Kurses?

Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit — du bekommst dein normales Gehalt weiter. Die Kurskosten selbst zahlst du aber als Teilnehmer:in, sofern dein Arbeitgeber nicht freiwillig einen Zuschuss gibt. Es gibt staatliche Förderungen wie die Bildungsprämie (bis 500 €) oder den Bildungsgutschein, die helfen können — siehe unsere Förderungs-Übersicht.

Was ist mit Anreise und Unterkunft bei Reisen?

Anreise + Unterkunft trägst du selbst — diese sind keine Teil des „bezahlten" Bildungsurlaubs. Bei Sprachreisen oder Retreats ist das oft bereits im Kurspreis enthalten. Prüfe immer das Angebot des Anbieters genau.

Was passiert wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?

Der Arbeitgeber kann Bildungsurlaub nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (z.B. wichtiger Auftrag, Personalmangel) — und muss die Ablehnung schriftlich begründen. Bei pauschaler Ablehnung hast du Anspruch auf rechtliche Prüfung. Eine Gewerkschaft oder Anwaltskanzlei kann dich beraten. Wichtig: nie kommentarlos hinnehmen — eine Begründung muss kommen.

Wie weise ich die Kursteilnahme nach?

Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebescheinigung vom Anbieter. Auf Bildungsurlaub-Berater bekommst du zusätzlich ein PDF-Zertifikat mit QR-Code-Verifikation — das kannst du beim Arbeitgeber als Nachweis einreichen.

Gilt der Anspruch auch wenn ich in Hamburg arbeite aber woanders wohne?

In den meisten Bundesländern gilt das Recht des Bundeslands, in dem du arbeitest, NICHT in dem du wohnst. Maßgeblich ist also der Arbeitsort. Wenn du z.B. in Niedersachsen wohnst aber in Hamburg arbeitest, gilt das Hamburger Recht.

Anbieter in Hamburg

Bildungsurlaubs-Anbieter mit Kursen in Hamburg oder online.

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Anerkannte Kurse in Hamburg

Bildungsurlaub-Kurse, anerkannt nach HmbBUG.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen geben den Stand der Landesgesetze nach bestem Wissen wieder (Stand: Mai 2026), sind aber keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall (Ablehnung durch Arbeitgeber, Sonderfälle bei der Anerkennung, Tarifvertrags-Klauseln) wende dich an eine Anwaltskanzlei oder Gewerkschaft. Der maßgebliche Wortlaut ist immer das jeweilige Landesgesetz.