Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen
5 Tage gesetzlicher Anspruch · AWbG · Antragsfrist 6 Wochen
Auf einen Blick
Anspruch
5 Tage / Jahr
Kombinierbar zu 10 Tagen in 2 Jahren
Wartezeit
6 Monate
Betriebszugehörigkeit nötig
Antragsfrist
6 Wochen
vor Kursbeginn, schriftlich
Kleinbetriebe
Ausgeschlossen: unter 10 Mitarbeiter:innen
In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Rechtsgrundlage
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)
Geltend seit 1984, einschlägig: § 3, § 6
Anerkennungs-Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf (zentral für NRW)
Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Ausnahme: In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Welche Themen sind anerkennungsfähig?
Besonderheiten Nordrhein-Westfalen
- Größtes Bundesland nach Bevölkerung — größtes Anbieter-Netzwerk
- Beamte sind vom AWbG NICHT erfasst — für sie gilt Sonderurlaub nach § 26 FrUrlV NRW
- In Betrieben mit 10–50 Beschäftigten gilt eine Belastungsgrenze von 10 % pro Kalenderjahr
- Bezirksregierung Düsseldorf zentral für ganz NRW zuständig
Häufige Fragen zu Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Habe ich in NRW als Beamter Anspruch?
Nein. Das AWbG gilt für Arbeitnehmer:innen und Auszubildende, nicht für Beamte. Beamte können stattdessen Sonderurlaub nach § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW) beantragen.
Gilt das in einer Düsseldorfer Werbeagentur mit 8 Personen?
Nein — in Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Freiwillig kann der Arbeitgeber natürlich genehmigen.
Wer trägt die Kosten des Kurses?
Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit — du bekommst dein normales Gehalt weiter. Die Kurskosten selbst zahlst du aber als Teilnehmer:in, sofern dein Arbeitgeber nicht freiwillig einen Zuschuss gibt. Es gibt staatliche Förderungen wie die Bildungsprämie (bis 500 €) oder den Bildungsgutschein, die helfen können — siehe unsere Förderungs-Übersicht.
Was ist mit Anreise und Unterkunft bei Reisen?
Anreise + Unterkunft trägst du selbst — diese sind keine Teil des „bezahlten" Bildungsurlaubs. Bei Sprachreisen oder Retreats ist das oft bereits im Kurspreis enthalten. Prüfe immer das Angebot des Anbieters genau.
Was passiert wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?
Der Arbeitgeber kann Bildungsurlaub nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (z.B. wichtiger Auftrag, Personalmangel) — und muss die Ablehnung schriftlich begründen. Bei pauschaler Ablehnung hast du Anspruch auf rechtliche Prüfung. Eine Gewerkschaft oder Anwaltskanzlei kann dich beraten. Wichtig: nie kommentarlos hinnehmen — eine Begründung muss kommen.
Wie weise ich die Kursteilnahme nach?
Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebescheinigung vom Anbieter. Auf Bildungsurlaub-Berater bekommst du zusätzlich ein PDF-Zertifikat mit QR-Code-Verifikation — das kannst du beim Arbeitgeber als Nachweis einreichen.
Gilt der Anspruch auch wenn ich in Nordrhein-Westfalen arbeite aber woanders wohne?
In den meisten Bundesländern gilt das Recht des Bundeslands, in dem du arbeitest, NICHT in dem du wohnst. Maßgeblich ist also der Arbeitsort. Wenn du z.B. in Niedersachsen wohnst aber in Hamburg arbeitest, gilt das Hamburger Recht.
Anbieter in Nordrhein-Westfalen
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Anerkannte Kurse in Nordrhein-Westfalen
Bildungsurlaub-Kurse, anerkannt nach AWbG.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen geben den Stand der Landesgesetze nach bestem Wissen wieder (Stand: Mai 2026), sind aber keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall (Ablehnung durch Arbeitgeber, Sonderfälle bei der Anerkennung, Tarifvertrags-Klauseln) wende dich an eine Anwaltskanzlei oder Gewerkschaft. Der maßgebliche Wortlaut ist immer das jeweilige Landesgesetz.