Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz
5 Tage gesetzlicher Anspruch · LBZG · Antragsfrist 6 Wochen
Auf einen Blick
Anspruch
5 Tage / Jahr
Kombinierbar zu 10 Tagen in 2 Jahren
Wartezeit
6 Monate
Betriebszugehörigkeit nötig
Antragsfrist
6 Wochen
vor Kursbeginn, schriftlich
Kleinbetriebe
Kein Ausschluss
Unter dem Landesbildungszeitgesetz (2026) können KMU mit weniger als 50 Beschäftigten eine Lohnkosten-Erstattung beantragen; die genauen Regelungen werden noch final geprüft.
Rechtsgrundlage
Landesbildungszeitgesetz Rheinland-Pfalz (LBZG)
Geltend seit 1993, einschlägig: § 2, § 7
Anerkennungs-Behörde: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP
Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
Welche Themen sind anerkennungsfähig?
Besonderheiten Rheinland-Pfalz
- Anfang 2026 vom „Bildungsfreistellungsgesetz" zum „Landesbildungszeitgesetz (LBZG)" reformiert/umbenannt
- KMU mit weniger als 50 Beschäftigten können Lohnkosten-Erstattung beantragen
- Auch politische Bildung anerkannt
Häufige Fragen zu Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz
Was ist mit Kleinbetrieben in Rheinland-Pfalz?
In Betrieben mit 5 oder weniger Mitarbeiter:innen besteht kein gesetzlicher Anspruch. Diese Schwelle ist im bundesweiten Vergleich niedrig.
Wer trägt die Kosten des Kurses?
Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit — du bekommst dein normales Gehalt weiter. Die Kurskosten selbst zahlst du aber als Teilnehmer:in, sofern dein Arbeitgeber nicht freiwillig einen Zuschuss gibt. Es gibt staatliche Förderungen wie die Bildungsprämie (bis 500 €) oder den Bildungsgutschein, die helfen können — siehe unsere Förderungs-Übersicht.
Was ist mit Anreise und Unterkunft bei Reisen?
Anreise + Unterkunft trägst du selbst — diese sind keine Teil des „bezahlten" Bildungsurlaubs. Bei Sprachreisen oder Retreats ist das oft bereits im Kurspreis enthalten. Prüfe immer das Angebot des Anbieters genau.
Was passiert wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?
Der Arbeitgeber kann Bildungsurlaub nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (z.B. wichtiger Auftrag, Personalmangel) — und muss die Ablehnung schriftlich begründen. Bei pauschaler Ablehnung hast du Anspruch auf rechtliche Prüfung. Eine Gewerkschaft oder Anwaltskanzlei kann dich beraten. Wichtig: nie kommentarlos hinnehmen — eine Begründung muss kommen.
Wie weise ich die Kursteilnahme nach?
Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebescheinigung vom Anbieter. Auf Bildungsurlaub-Berater bekommst du zusätzlich ein PDF-Zertifikat mit QR-Code-Verifikation — das kannst du beim Arbeitgeber als Nachweis einreichen.
Gilt der Anspruch auch wenn ich in Rheinland-Pfalz arbeite aber woanders wohne?
In den meisten Bundesländern gilt das Recht des Bundeslands, in dem du arbeitest, NICHT in dem du wohnst. Maßgeblich ist also der Arbeitsort. Wenn du z.B. in Niedersachsen wohnst aber in Hamburg arbeitest, gilt das Hamburger Recht.
Anbieter in Rheinland-Pfalz
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Anerkannte Kurse in Rheinland-Pfalz
Bildungsurlaub-Kurse, anerkannt nach LBZG.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen geben den Stand der Landesgesetze nach bestem Wissen wieder (Stand: Mai 2026), sind aber keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall (Ablehnung durch Arbeitgeber, Sonderfälle bei der Anerkennung, Tarifvertrags-Klauseln) wende dich an eine Anwaltskanzlei oder Gewerkschaft. Der maßgebliche Wortlaut ist immer das jeweilige Landesgesetz.