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Bildungsurlaub Berlin

5 Tage gesetzlicher Anspruch · BiZeitG · Antragsfrist 6 Wochen

Auf einen Blick

Anspruch

5 Tage / Jahr

Kombinierbar zu 10 Tagen in 2 Jahren

Wartezeit

6 Monate

Betriebszugehörigkeit nötig

Antragsfrist

6 Wochen

vor Kursbeginn, schriftlich, mit Anbieter-Anerkennung

Kleinbetriebe

Ausgeschlossen: bis 20 Mitarbeiter:innen

Betriebe bis 20 Beschäftigte haben keine Verpflichtung — kein Anspruch.

Rechtsgrundlage

Bildungszeitgesetz Berlin (BiZeitG)

Geltend seit 2021-06-29, einschlägig: § 2, § 4

Anerkennungs-Behörde: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende
  • Heimarbeitende

Ausnahme: Betriebe bis 20 Beschäftigte haben keine Verpflichtung — kein Anspruch.

Welche Themen sind anerkennungsfähig?

berufliche Bildungpolitische Bildunggewerkschaftliche QualifizierungEhrenamt

Besonderheiten Berlin

  • Bildungszeit-Gesetz ersetzte das alte Bildungsurlaubsgesetz 2021
  • Schwellenwert für Kleinbetriebe ist mit 20 deutlich höher als in den meisten anderen Ländern (5-10)
  • Politische Bildung explizit eingeschlossen
  • Auch zertifizierte ehrenamtliche Qualifizierungen anerkannt

Häufige Fragen zu Bildungsurlaub in Berlin

Wie viele Tage Bildungszeit habe ich in Berlin?

10 Werktage in 2 Jahren, also durchschnittlich 5 Tage pro Jahr. Du kannst alle 10 am Stück nehmen.

Wie schnell nach Anstellungsbeginn habe ich Anspruch?

Nach 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

6 Wochen vor Kursbeginn — schriftlich, mit dem Anerkennungsbescheid des Anbieters.

Was ist mit Kleinbetrieben in Berlin?

In Betrieben bis 20 Mitarbeiter:innen besteht kein gesetzlicher Anspruch. Diese Regel betrifft viele Berliner Startups + Agenturen.

Wer trägt die Kosten des Kurses?

Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit — du bekommst dein normales Gehalt weiter. Die Kurskosten selbst zahlst du aber als Teilnehmer:in, sofern dein Arbeitgeber nicht freiwillig einen Zuschuss gibt. Es gibt staatliche Förderungen wie die Bildungsprämie (bis 500 €) oder den Bildungsgutschein, die helfen können — siehe unsere Förderungs-Übersicht.

Was ist mit Anreise und Unterkunft bei Reisen?

Anreise + Unterkunft trägst du selbst — diese sind keine Teil des „bezahlten" Bildungsurlaubs. Bei Sprachreisen oder Retreats ist das oft bereits im Kurspreis enthalten. Prüfe immer das Angebot des Anbieters genau.

Was passiert wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?

Der Arbeitgeber kann Bildungsurlaub nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (z.B. wichtiger Auftrag, Personalmangel) — und muss die Ablehnung schriftlich begründen. Bei pauschaler Ablehnung hast du Anspruch auf rechtliche Prüfung. Eine Gewerkschaft oder Anwaltskanzlei kann dich beraten. Wichtig: nie kommentarlos hinnehmen — eine Begründung muss kommen.

Wie weise ich die Kursteilnahme nach?

Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebescheinigung vom Anbieter. Auf Bildungsurlaub-Berater bekommst du zusätzlich ein PDF-Zertifikat mit QR-Code-Verifikation — das kannst du beim Arbeitgeber als Nachweis einreichen.

Gilt der Anspruch auch wenn ich in Berlin arbeite aber woanders wohne?

In den meisten Bundesländern gilt das Recht des Bundeslands, in dem du arbeitest, NICHT in dem du wohnst. Maßgeblich ist also der Arbeitsort. Wenn du z.B. in Niedersachsen wohnst aber in Hamburg arbeitest, gilt das Hamburger Recht.

Anbieter in Berlin

Bildungsurlaubs-Anbieter mit Kursen in Berlin oder online.

Vorschau-Katalog: aktuell Beispiel-Einträge (Demo) – echte Anbieter folgen zum Launch.

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Anerkannte Kurse in Berlin

Bildungsurlaub-Kurse, anerkannt nach BiZeitG.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen geben den Stand der Landesgesetze nach bestem Wissen wieder (Stand: Mai 2026), sind aber keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall (Ablehnung durch Arbeitgeber, Sonderfälle bei der Anerkennung, Tarifvertrags-Klauseln) wende dich an eine Anwaltskanzlei oder Gewerkschaft. Der maßgebliche Wortlaut ist immer das jeweilige Landesgesetz.