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Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen dir zu? Der Überblick nach Bundesland

Von Redaktion Bildungsurlaub-Berater3 Min. Lesezeit

Zuletzt geprüft am 14. Juli 2026

Fünf Tage? Zehn? Oder gar keine? Wie viel Bildungsurlaub dir zusteht, ist keine bundesweit einheitliche Zahl, sondern hängt von deinem Bundesland ab. Dieser Überblick zeigt den gesetzlichen Standard, die Unterschiede zwischen den Ländern und die Regeln zu Ansparen, Übertragen und Verfall.

Der gesetzliche Standard: meist 5 Tage pro Jahr

In den 14 Bundesländern mit eigenem Gesetz beträgt der Anspruch überwiegend 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. „Arbeitstage" heißt: Es zählen deine üblichen Arbeitstage, nicht Kalendertage — wer in Vollzeit an fünf Tagen die Woche arbeitet, bekommt also eine ganze Arbeitswoche frei. Bei Teilzeit wird der Umfang häufig anteilig berechnet.

Die Tage nach Bundesland

Maßgeblich ist das Bundesland, in dem deine Arbeitsstätte liegt — nicht dein Wohnort. Die folgende Tabelle zeigt für jedes Land den Anspruch und die Antragsfrist. Sie wird direkt aus unserer gepflegten Länder-Übersicht erzeugt:

BundeslandAntragsfristTage/Jahr
Baden-Württemberg9 Wochen vor Kursbeginn5
Bayernkein gesetzlicher Anspruch
Berlin6 Wochen vor Kursbeginn5
Brandenburg6 Wochen vor Kursbeginn5
Bremen4 Wochen vor Kursbeginn5
Hamburg6 Wochen vor Kursbeginn5
Hessen6 Wochen vor Kursbeginn5
Mecklenburg-Vorpommern8 Wochen vor Kursbeginn5
Niedersachsen4 Wochen vor Kursbeginn5
Nordrhein-Westfalen6 Wochen vor Kursbeginn5
Rheinland-Pfalz6 Wochen vor Kursbeginn5
Saarland6 Wochen vor Kursbeginn5
Sachsenkein gesetzlicher Anspruch
Sachsen-Anhalt6 Wochen vor Kursbeginn5
Schleswig-Holstein6 Wochen vor Kursbeginn5
Thüringen8 Wochen vor Kursbeginn5

In einigen Ländern kannst du den Anspruch aus zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusammenfassen und so bis zu 10 Tage am Stück nehmen — praktisch für längere Kurse oder eine Bildungsreise. Bayern und Sachsen tauchen ohne Anspruch auf: Dort gibt es bis zum 31.12.2026 kein Gesetz. Sachsen bekommt zum 01.01.2027 einen Anspruch auf 3 Tage „Qualifizierungszeit“ pro Jahr (Beschluss des Sächsischen Landtags vom 04.02.2026); danach ist Bayern das einzige Land ohne eigenes Gesetz.

Ansparen und übertragen: Die Zwei-Jahres-Regel

Mehrere Länder erlauben es, den Anspruch von zwei Jahren zu bündeln. Das ist kein automatisches Ansparen über beliebig viele Jahre, sondern meist auf zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre begrenzt. Wer die 10 Tage am Stück plant, sollte früh mit dem Arbeitgeber sprechen — die betriebliche Planung braucht dann mehr Vorlauf.

Verfallen nicht genommene Tage?

Ob nicht genutzte Tage verfallen oder ins Folgejahr wandern, ist landesrechtlich geregelt und uneinheitlich. Verlasse dich nicht darauf, Tage „retten" zu können: Plane deinen Bildungsurlaub aktiv ins Jahr ein, statt ihn bis Dezember aufzuschieben.

Die genauen Werte, Fristen und Übertragungsregeln stehen im Bildungsurlaubsgesetz deines Bundeslands — dieser Artikel gibt den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Anspruch-Check zeigt dir schnell, was für dich gilt.

Wie viele Tage dir konkret zustehen, hängt von deinem Bundesland und deiner Situation ab. Der Anspruch-Check rechnet es dir aus — kostenlos und ohne Anmeldung.

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Häufige Fragen

Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich pro Jahr?

In den meisten Bundesländern sind es 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der genaue Umfang und die Bezugsregel unterscheiden sich je Land — die Tabelle oben zeigt die Werte für alle 16 Länder.

Kann ich 10 Tage Bildungsurlaub am Stück nehmen?

In einigen Bundesländern ja: Dort lässt sich der Anspruch aus zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusammenfassen, sodass bis zu 10 Tage am Stück möglich sind. Ob und wie das geht, regelt das Gesetz deines Bundeslands.

Verfällt nicht genommener Bildungsurlaub am Jahresende?

Das hängt vom Land ab. Manche Länder erlauben die Übertragung ins Folgejahr (oft im Rahmen der Zwei-Jahres-Regel), in anderen verfällt der Anspruch. Plane deinen Bildungsurlaub deshalb frühzeitig ein.

Gibt es in Bayern und Sachsen Bildungsurlaub?

Bis zum 31.12.2026 nicht: Bayern und Sachsen haben als einzige Bundesländer kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Sachsen bekommt zum 01.01.2027 einen Anspruch auf 3 Tage „Qualifizierungszeit“ pro Jahr (Beschluss des Sächsischen Landtags vom 04.02.2026); danach ist Bayern das einzige Land ohne eigenes Gesetz. Bis dahin kann sich ein Anspruch dort nur aus einem Tarifvertrag oder einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers ergeben.

Quellen

Wir verlinken nur offizielle Quellen — Landesgesetze und zuständige Behörden.

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Redaktionelle Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Landesgesetze und die Auskunft der zuständigen Behörde.

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